Buddel-Bibel

Die goldenen Regeln der Schatzsuche
1. Allgemeine Bedingungen
- Mit Kauf oder Erhalt eines Tickets erklärt sich der Käufer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
- Die Teilnehmer erkennen den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an, soweit diese nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, sich und/oder andere Teilnehmer gefährden oder in sonstiger Weise widerrechtlich handeln, von der Teilnahme ohne Ersatzanspruch des Teilnehmers sofort auszuschließen.
- Es gelten die allgemeinen FIS-Pistenregeln.
- Der Veranstalter behält sich aus Sicherheitsgründen vor, die Teilnehmerzahl jederzeit zu limitieren sowie den Standort (z.B. bei Schlechtwetter) zu verlegen oder die Veranstaltung abzusagen.
- Die Teilnahme ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.
- Der Spielbereich befindet sich im hochalpinen Gelände. Das damit verbundene Risiko kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, das verbleibende Risiko trägt der Teilnehmer selbst.
- Der Teilnehmer hat die Startnummer sichtbar zu tragen. Bei Verlust kann der Teilnehmer disqualifiziert werden. Eine Übertragung des mit dem Ticket erworbenen Teilnahmerechts auf Dritte ist ausgeschlossen.
2. Teilnahme
- Der Ticketverkauf findet online unter hochschwarzwald-schatz.de oder direkt vor Ort (am Seebuck Talstation) bei verbleibenden Resttickets ab 11.00 Uhr am Tag der Veranstaltung statt. Die Startgebühr beträgt 12 €.
- Mit dem Ticket und der Aushändigung der Startnummern erwerben die Teilnehmer das Recht, an der ersten Runde der Schatzsuche teilzunehmen. In der ersten Runde werden alle Sachpreise mit Ausnahme des Hauptgewinns „ausgebuddelt“. Auf dem Buddelfeld befinden sich auch 50 Hülsen, die ein kleines Modellauto beinhalten, welches zur Teilnahme an der Finalrunde berechtigt.
- Die Teilnehmer werden nach Startnummern aufgestellt. Wer nicht zeitgerecht am Start steht wird nachgereiht.
- Wintersportgeräte sind während der Suchaktion innerhalb des Buddelfeldes nicht gestattet.
- Für die Suche der Kisten ist nur eine bis zu 40 cm lang und 20 cm breit große Sandkasten- oder Gartenschaufel erlaubt (keine Rechen, Haken, Spaten oder ähnl.). Nicht gestattet sind ausklappbare Werkzeuge, wie z.B. Klappspaten oder Lawinenschaufel, die im ausgeklappten Zustand die oben genannten Maße überschreiten. Im Falle einer Missachtung kann dies zur Disqualifikation führen.
- Jeder Teilnehmer darf so viele Kisten sammeln, wie er findet und am Körper mit Hilfe seiner Kleidung tragen kann. Es sind weder Taschen noch andere Hilfsmittel erlaubt. Die Kisten müssen mit vom Feld genommen werden, es genügt nicht nur die Nummern mitzunehmen.
- Auf dem Buddelfeld anwesende, vom Veranstalter beigestellte Schiedsrichter entscheiden im Zweifelsfall, wer als Finder gilt. Sollte der jeweilige Schiedsrichter den Finder nicht eindeutig zuordnen können, entscheidet das Los endgültig. Sollte es zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern zum Streit kommen, behält sich der Veranstalter vor, diese Teilnehmer zu disqualifizieren.
- Die Kisten im Finalwettbewerb dürfen keinesfalls eigenmächtig vom Finder geöffnet werden. Dies obliegt dem zuständigen Justiziar. Bei vorher geöffneten oder beschädigten Kisten behält sich der Veranstalter vor, den Betreffenden von der Gewinnmöglichkeit ausscheiden zu lassen. Diese Preise werden ggf. unter den restlichen Finalteilnehmern verlost, die eine Schatztruhe gefunden haben.
- Alle Gewinne können nicht in bar abgelöst werden und sind nicht übertragbar.
- Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter die ihm bekannt gegebenen/übermittelten Daten für Zwecke dieser Veranstaltung, sowie für Zwecke der zukünftigen Information verwendet. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass sein Name/Bild im Falle eines Sieges in Publikationen des Veranstalters und in über-/regionalen Zeitungen bzw. Medien veröffentlicht wird. Ein evtl. Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter, Hochschwarzwald Tourismus GmbH, Hinterzarten zu richten.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Mitarbeiter der Hochschwarzwald Tourismus GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Nachträglicher Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer nachträglich auszuschließen, die
- versucht haben, sich durch Manipulation bessere Chancen zu verschaffen;
- auf sonstige Art und Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben.